AGB für die Vermietung der Ferienwohnung "Abspanne"

Liebe Gäste!
Bevor Sie unsere Ferienwohnung oder unser Einzelzimmer mieten, sollten Sie sich die Zeit zum Lesen unserer AGB nehmen!

Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und zu einem gelungenen Urlaub beitragen. Daher haben wir versucht, alle notwendigen Voraussetzungen im Sinne der aktuellen rechtlichen Regelungen zu schaffen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren Gastaufnahmebedingungen. Diese gelten gleichwohl für die Ferienwohnung als auch für das Einzelzimmer, auch wenn nur eines von beiden benannt wird.

§ 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der  Ferienwohnung, bzw. des Einzelzimmers (im Folgenden nur Ferienwohnung) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns, den Vermieter. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.?
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.?
Geschäftsbedingungen des Mieter finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eigenmächtige Änderungen dieser AGB durch den Mieter sind unzulässig und können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages führen.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage unserer Webseite www.zimmer-saale-unstrut.de ein oder richten Sie bitte schriftlich an Abspanne - Ferienwohnung
und Zimmervermietung Siglinde Schirmer, Unter den Bergen 4, 06647 Bad Bibra, oder per E-Mail unter kontakt@zimmer-saale-unstrut.de oder per Fax an (034465) 71001.
Telefonische Buchungen nehmen wir gerne entgegen unter: (034465) 71000 bzw. (0170) 9633188.

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen können und Ihre Buchungsanfrage schriftlich bestätigen. Sie erhalten damit auch die Rechnung. ?Vertragspartner sind der Vermieter Siglinde Schirmer und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.?
Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Wir vermieten die in der verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft für die darin angeführte Zeit und angegebene Personenzahl.


§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort.

§ 4 An- und Abreise

Die Vermietung der Ferienwohnung erfolgt für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist.

Die Anreisezeit sprechen Sie bitte im Voraus mit uns ab. Die Schlüsselübergabe erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in unserem Haus Unter den Bergen 4, 06647 Bad Bibra.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet und ausgeräumt sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Die Schlüssel sind ordnungsgemäß an uns auszuhändigen bzw. auf unsere Anweisung im Objekt zu lassen.

§ 5 Ferienwohnungen und Einzelzimmer

Die Ferienwohnung sowie das Einzelzimmer werden von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind unverzüglich am Anreisetag zu melden. Sollten Mängel während der Mietzeit auftreten, sind wir hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden/seiner Besucher. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Aufenthalt: Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung und Zimmervermietung Schirmer sowie der Hausordnung - soweit eine solche zum Mietobjekt gehört - einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.  

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden (ausgenommen Besucher), ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.  

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.  

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 Reiserücktritt/Stornierung/Aufenthaltsabbruch

Bitte informieren Sie uns über einen notwendiger Rücktritt von der Reise entweder schriftlich per E-Mail an kontakt@zimmer-saale-unstrut.de oder per Telefon unter (034465) 71000 oder (0170) 9633188.

Eine Stornierung der Ferienwohnung oder des Zimmers ist bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenfrei möglich. Vom 29. bis 11. Tag vor Reiseantritt sind 50%, danach und bei Nichterscheinen 80% des Gesamtpreises an uns zu zahlen.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.


§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Wir sind allerdings bemüht, uns in solch einem Fall und auf Wunsch um eine Ersatzunterbringung zu kümmern.

§ 9 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

§ 11 Allgemeines

Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. ??
Für die Mitnahme von Haustieren ist unsere vorherige Zustimmung erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

Das Rauchen ist nur draußen auf dem Hof, im Garten oder auf der Terrasse gestattet.

Stand: Mai 2018